Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg auf dem Friedhof beerdigt. Dabei stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung: Das Wahlgrab kann selbst ausgewählt und nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Es bietet Platz für einen Sarg und mehrere Urnen. Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und kann nach der Ruhezeit nicht länger genutzt werden. Auf einigen Friedhöfen gibt es auch ein anonymes Grabfeld für Erdbestattungen. Hierbei dürfen die Hinterbliebenen die Beisetzung nicht begleiten und es darf kein Grabstein gelegt werden. Gerne informieren wir Sie über die unterschiedlichen Kosten und Ruhezeiten.
Wulff & Sohn ermöglicht jede Form der Beisetzung
Beste Beratung erfahren und gemeinsam die passende Ruhestätte finden
Sowohl die traditionelle Sarg- oder Urnenbestattung auf dem Friedhof als auch die Beisetzung der Asche außerhalb des klassischen Friedhofs bietet vielfältige Bestattungsarten für jeden Anspruch. Sprechen Sie einfach mit uns über Ihre Vorstellungen – wir beraten Sie ausführlich zu den Grabarten und Friedhofsbestimmungen in Norderstedt, Langenhorn, Hamburg und Umgebung.
Darüber hinaus geleiten wir den Verstorbenen in unserer traditionellen Bestattungskutsche, in einem stilvollen Mercedes Oldtimer oder in einem modernen Bestattungswagen zu seiner letzten Ruhestätte.
Welche Bestattungsart ist für Sie die passende?
Rund um das Thema Bestattungsarten
Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Friedhof angelegt werden, entscheidet immer der jeweilige Friedhofsträger. Klassische Grabarten sind das Wahlgrab und das Reihengrab. Auch Rasengräber mit oder ohne Namensnennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partnergräber, gärtnerisch gepflegte Themenanlagen, Baumbestattungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Beschaffenheit des Friedhofs spielen die Nachfrage durch die Bevölkerung und uns Bestatter sowie das Zusammenspiel von Friedhofsträgern, örtlichen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen eine Rolle.
Die Ruhezeit ist die Mindestnutzungsdauer einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhezeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können. In den Bestattungsgesetzen der Länder sind darüber hinaus unterschiedliche Mindestruhezeiten festgesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnengräber kürzer sein kann als bei einer Erdbestattung.
Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vorrichtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körperlichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend eindeutig zuordnen. Knochenreste werden nach der Einäscherung zerkleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krematoriums füllt die Asche sowie mögliches Zahngold oder Edelmetalle von Körperschmuck in eine Aschekapsel und übergibt sie dem verantwortlichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.
Die Hamburger Krematorien bieten auf Wunsch einen Gedenktermin für die Einäscherung an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zumindest in Gedanken bei dem Verstorbenen sein können. Gerne geben wir vom Bestattungsinstitut Wulff & Sohn Ihren Wunschtermin an das Krematorium weiter.
Ob und in welcher Form Sie bei der Einäscherung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krematorium ab. Es gibt Krematorien mit einer Trauerhalle oder einem Andachtsraum, von wo aus die Angehörigen der Übergabe des Sarges an das Feuer beiwohnen können. Diese Zeremonie kann auch je nach Krematorium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden. Im Krematorium Hamburg-Ohlsdorf können Sie als Angehörige der Übergabe des Sarges an das Feuer beiwohnen. Im Forum Ohlsdorf können Sie dem Verstorbenen von der Linne-Halle bis zur Einäscherungsanlage ein letztes Geleit geben.
Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.
Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne ausgehändigt werden darf. So ist es in einigen Bundesländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Beisetzungsort bringen. Die Beisetzung in Deutschland ist nach geltenden Vorschriften auf einem Friedhof, Kolumbarium bzw. in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebiet durchzuführen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Vor der Einäscherung wird außerdem ein Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuerfesten, gekennzeichneten Steins kann die Asche eindeutig zugeordnet werden.
Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Die Rahmenbedingungen sind unterschiedlich. Einige Bereiche sind gegebenenfalls nur in Begleitung eines Bestatters oder eines Mitarbeiters des Krematoriums zugänglich, andere gar nicht. Einige Krematorien veranstalten regelmäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interessierte Besucher an Führungen und Informationsveranstaltungen teilnehmen können. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten in den Krematorien in Hamburg und Umgebung.
Das Wort Kolumbarium (oder: Columbarium) kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Taubenschlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Fächern zur Beisetzung von Urnen, die in einem Gebäude, auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mausoleum stehen. In der Regel sind die Urnenfächer mit Steinplatten, Glasscheiben oder Holzelementen verschlossen, worauf Name und Lebensdaten genannt sind. Kolumbarien können von den Angehörigen zu jeder Zeit besucht werden und sind wetterunabhängig.
Vor der Seebestattung steht zunächst die Einäscherung des Verstorbenen. Sowohl für die Feuerbestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willensbekundung zu Lebzeiten vorliegen. Ist diese nicht vorhanden, müssten die Angehörigen glaubhaft begründen können, dass die Seebestattung im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine wasserlösliche Seeurne gefüllt und in einem der hierfür vorgesehenen Areale der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See übergeben. Die Angehörigen können der Seebestattung beiwohnen. Unabhängig davon kann bereits vor der Seebestattung eine Trauerfeier stattfinden. Die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle werden in eine Seekarte eingetragen, die den Angehörigen übergeben wird.
Als Naturbestattungen werden Beisetzungsformen außerhalb traditioneller Friedhöfe bezeichnet. In Deutschland ist das zumeist die Beisetzung in einem Bestattungswald oder die Seebestattung. In anderen Ländern, allen voran in der Schweiz und in den Niederlanden, gibt es außerdem die Möglichkeit, die Asche in der Natur zu verstreuen, etwa auf speziellen Almwiesen oder in Flüssen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beisetzungsform interessieren.