Matomo

Bestattungs­vorsorge in Norderstedt, Langenhorn, Hamburg & Umgebung

Mann mit Urne im Garten
Selbstbestimmt bleiben

Ihre Bestattungs­vorsorge mit Wulff & Sohn

Sicherheit genießen mit Ihrer Bestattungsvorsorge
Wie stellen Sie sich eigentlich Ihre spätere Trauerfeier und Beisetzung vor? Soll ein bestimmtes Lied gespielt werden? Wünschen Sie sich ein besonderes Ritual? Und denken Sie an eine Erdbestattung beziehungsweise Feuerbestattung auf dem Friedhof, vielleicht auch an eine alternative Bestattung wie die Seebestattung, Waldbestattung oder die Beisetzung im Kolumbarium?

Sie werden sehen, sobald Sie auch nur kurz darüber nachdenken, zeigt sich schnell, was Sie sich für die eigene Bestattung vorstellen können und was nicht. Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge – auch Bestattungsverfügung genannt – halten wir all Ihre Vorstellungen in einem Bestattungsvorsorgevertrag für Sie fest.

So können Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge bei Wulff & Sohn sicher sein, dass Sie bis zum Schluss selbstbestimmt bleiben. Zudem nehmen Sie Ihren Angehörigen die vielen Entscheidungen in einem Todesfall im Vorfeld ab. Gerne informieren wir Sie näher zur Bestattungsvorsorge in Norderstedt, Langenhorn, Hamburg und Umgebung – vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin! Gerne übergeben wir Ihnen auch unseren kostenfreien Vorsorgeordner!

Wenden Sie sich an uns – wir beraten Sie gerne

E-Mail: info@wulffundsohn.de
Tel: (040) 529 61 73

* Pflichtfeld

Wird verarbeitet.
Bestattungsinstitut Wulff & Sohn, Unterlagen zur Sarg-Auswahl

Bestattungs­kosten kalkulieren

Mit unserem Online-Bestattungsplaner können Sie Ihre Wünsche rund um Trauerfeier und Beerdigung auswählen und erhalten sofort eine Preisschätzung.

Wünsche absichern

Finanzielle Absicherung

Bereits vor vielen Jahren wurde das Sterbegeld der Krankenkassen eingestellt. Damit Ihre Bestattungs­wünsche später garantiert umgesetzt werden können und Ihre Familie nicht mit den Bestattungs­kosten belastet wird, beraten wir Sie auch rund um die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge.

Wie etwa durch ein Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Das Konto ist zweck­gebunden und somit sicher vor dem Zugriff Dritter, wie etwa dem Sozialamt. Die Sterbefall­versicherungen von dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung und der LV1871 bieten Ihnen günstige Monatsraten und vollen Versicherungs­schutz nach nur 1,5 Jahren. Sie werden bis zum 80. Lebensjahr ohne Gesundheits­fragen aufgenommen.

Vorsorgeordner Bestattungsinstitut Wulff & Sohn Norderstedt

Kosten­freien Vorsorge­ordner bestellen

Der Wulff & Sohn Vorsorgeordner informiert Sie rund um Ihre Bestattungsvorsorge und enthält hilfreiche Tipps, Vorlagen und natürlich viel Platz für Ihre persönlichen Vorsorgeunterlagen.

Testament & Co.

Letzter Wille

Icon Stift

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Notar beraten!

Icon Recht

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest. Die Broschüre „Erben und Vererben“ vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz informiert Sie im Detail.

Icon Patientenverfügung

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Mehr in der Broschüre „Patientenverfügung“.

Icon Vollmacht

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Zum Formular „Vorsorgevollmacht“.

Icon Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Ähnlich wie bei der Vorsorgevollmacht legen Sie in der Betreuungsverfügung fest, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind. Die in der Betreuungsverfügung bestimmte Person (der Betreuer) wird jedoch nur in dem Fall und in dem Umfang tätig, den das Gericht bestimmt. Mehr in der Broschüre „Betreuungsrecht“.

Fragen & Antworten

Rund um das Thema Bestattungs­vorsorge

Was Sie in Ihrer Bestattungs­vorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnen­modell
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt der Trauer­briefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorge­vertrags

Eine Bestattungs­vorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungs­vorsorge ab, um zu ver­hindern, dass sie im Pflege­fall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen be­an­tragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungs­vorsorge aus­einander­setzen. Zum Beispiel Schwer­kranke, die sich durch die gemein­same Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevor­stehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen töd­lichen Unfall haben, ent­scheiden sich für eine Bestattungs­vorsorge, um Partner und Kinder ab­zu­sichern. Je nach Lebens­situation und persön­licher Ein­stellung kann es natür­lich auch viele andere Gründe geben, sich schon früh­zeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorge­vertrag können Sie jeder­zeit anpassen.

Für eine finan­zielle Ab­sicher­ung der eigenen Bestat­tung gibt es im Wesent­lichen zwei Mög­lich­keiten – eine Sterbe­geld­ver­sicher­ung oder ein zweck­ge­bundenes Treu­hand­konto. Beides kann, in Ver­bin­dung mit einem Vor­sorge­vertrag für eine Bestat­tung in einem an­gemes­senen Kosten­rahmen, nicht von Dritten ange­tastet werden. Ihre Beer­digung bleibt also auch dann finan­ziell abge­sichert, wenn Sie Sozial­leis­tungen beziehen sollten.

Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungs­vorsorge in einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder auf einem Treu­hand­konto zweck­gebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicher­stellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schon­vermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine orts­übliche Bestattung angemessen ist.

Schließen Sie Ihre Bestattungs­vorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozial­leistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorge­vertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod un­an­getastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozial­leistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweck­gebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungs­vorsorge abschließen und diese mit einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder einer Einzahlung auf ein Treu­hand­konto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechts­beratung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.

Grund­sätzlich ist es sinn­voll, seine Be­stat­tungs­wün­sche finan­ziell im Rahmen der Bestat­tungs­vorsorge abzu­sichern, denn das hierbei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spätere Bestat­tung zweck­gebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Da­rüber hinaus schützen Sie durch die finan­zielle Be­stat­tungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kos­ten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wün­sche rund um die eigene Beer­digung später auch garan­tiert umge­setzt werden. Schließ­lich sind die Kosten für eine Bestat­tung nicht uner­heblich. Der Preis setzt sich zusam­men aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestat­ter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Ein­äscher­ung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trauer­druck, den Blu­men­schmuck sowie für die Bewir­tung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­blie­benen zusam­men. Die tatsäch­liche Höhe der Bestat­tungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wün­schen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beer­digung.

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­möglich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.

Es ist nicht ratsam, Bestattungs­wünsche im Testament fest­zuhalten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Bei­setzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu be­rück­sichtigen. Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie Ihren Vorsorge­vertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.